Der Anreiz für Unternehmen B, dies zu tun, könnte durch die Ve
reinbarung über die gemeinsame Produktion von Z gemindert werden, da die gemeinsame
Produktion Anlass für „Prämienzahlungen“ sein könnte, die die Wahrscheinlichkeit verringern, dass Unternehmen B das Produkt X verkauft (da A wahrscheinlich die Kontrolle über die Menge von Z hat, die B von dem Joint Venture bezieht). Die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen B ohne die
Vereinbarung in den Markt für X eingetreten w ...[+++]äre, hängt jedoch von der erwarteten Rentabilität des Markteintritts ab.